BVAG im “vorläufigen Insolvenzverfahren”
wie Sie vielleicht schon der Presse entnommen haben, befindet sich die Berliner Versicherung AG – jetzt tut rasches Handeln Not!
Vor dem Hintergrund des Paragrafen 16 VVG schnell handeln. Einen Monat nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens endet danach das Versicherungsverhältnis. Der aktuell bestehende Versicherungsschutz wird aus der Insolvenzmasse gedeckt und wird kaum deckend sein.
Versicherungsmakler und ihre Kunden sollten sich daher schnellstens neuen Versicherungsschutz besorgen.
Was kann ich nun unternehmen?
Weder wir noch unsere Mandanten sind direkt betroffen, da wir mit dem Berliner Versicherer keine aktive Vertriebsvereinbarung vereinbart haben. Sollten Sie jedoch Verträge über einen anderen Finanzdienstleister oder einen anderen Vertriebsweg halten, könnten Sie von dieser Entwicklung betroffen sein.
Daher freuen wir uns ihnen mitteilen zu können, dass wir Ihnen
im Gewerbebereich eine Lösung anbieten können, dass wir die
Verträge zu gleichen Prämien übernehmen können.
Voraussetzungen für die Umdeckung zu gleicher Prämie:
– Keine außergewöhnliche Risikoart (z.B. Recyclingunternehmen)
– Der Vorschadenverlauf im Durchschnitt der letzten 5 Jahre im Verhältnis zu unserer Prämie nicht mehr als 60 % beträgt
Sprechen Sie mich gerne hierzu an, um Ihnen bei der Umdeckung kurzfristig Unterstützung zu bieten.
Beste Grüße
Heike Lange
Weitere Details und Hintergründe zum BVAG finden Sie unter: Quelle: http://www.versicherungsbote.