Patientenverfügung, Betreuungsvollmacht und Vorsorgevollmacht

… und ich dachte, es ist alles geregelt

Patientenverfügung, Betreuungsvollmacht und Vorsorgevollmacht

sind die 3 wichtigsten Verträge, wenn Sie auch nach einem Unfall, bei schwerer Krankheit oder Pflegebedürftigkeit weiterhin selbstbestimmt leben wollen.

Nicht nur alte Menschen benötigen eine Patientenverfügung, Betreuungsvollmacht und Vorsorgevollmacht – diese am besten notariell bestätigten persönlichen Willenserklärungen stellen sicher, dass ohne gerichtlich bestellte Betreuer das eigene Leben und das unserer Angehörigen wie gewünscht weiter geht. Gesetzlich geregelt werden in einer solchen Situation, wo man nicht mehr selbstbestimmt agieren und seinen Willen artikulieren kann, der eigene Ehegatte, Lebenspartner und die Kinder, zu “fremden Dritten”.

Entmündigt – weil Betreungsvollmacht und Patientenverfügung fehlen!

Auch junge Menschen sind vor persönlichen Schicksalsschlägen nicht gefeiht – doch wer denkt schon daran, dass z.B. nach einem schweren Unfall der eigenen Mutter oder dem eigenen Vater im Krankenhaus die Auskunft zum Gesundheitszustand ihres Kindes wegen Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht nicht gewährt wird?

Es zählt ab diesem Moment nicht mehr, dass die Eltern 18 Jahre für das Wohlergehen und Gedeihen ihres Kinder Verantwortung und Sorge trugen.

Wenn es um die finanzielle Unterstützung und Pflicht zur Zahlung von Unterhalt geht, da erkennt der Gesetzgeber verwandschaftliche Beziehungen voll an – sogar bis zum 25. Lebensjahr sind Eltern zur finanziellen Unterstützung ihrer Kinder hinzuzuziehen, wie jeder, der ein studierendes Kind hat, aus eigener Erfahrung weiß.

Um Ihnen zu ersparen, einer solchen Situation hilflos ausgeliefert zu sein, bieten wir unsere Beratung an und vermitteln Ihnen geprüfte Netzwerkpartner, damit Sie bei Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht nicht ins Stolpern kommen.

Ohne Vorsorgevollmacht und Betreungsvollmacht – entmüdigt und des gewohnten Lebensstandards beraubt – Gefahren für die Angehörigen

Auch für den vom Vollmachtgeber benannten Betreuer ergeben sich eine Vielzahl an Verpflichtungen und zu beachtenden gesetzlichen Vorschriften – Dinge, die bislang selbstverständlich waren, müssen neu organisiert und gegebenenfalls dokumentiert werden.

Damit Sie und Ihre Angehörigen bei Pflegebedüftigkeit und schwerer Krankheit alles in trockenen Tüchern wissen, handeln Sie jetzt!

Juristisch korrekt und auf aktuellem Stand der Rechtssprechung – damit es Ihnen und Ihren Angehörigen nicht so ergeht, wie in den Videos gezeigt.

Mit etwas Zeiteinsatz für eine individuelle Beratung und für kleines Geld können Sie viel für den wirklichen Vermögensschutz Ihrer Familie tun.

Handeln Sie jetzt und vereinbaren Sie Ihren Vorsorgetermin.

Ihre Heike Lange